EVORA Global stärkt Europa-Kompetenz: Ayosha Orth wird Associate Director, um die Expansion in Europa weiter voranzutreiben.

Der deutsche Immobilienfachmann und ESG-Experte Ayosha Orth wird zum 1. April 2021 Associate Director von EVORA Global. Das Londoner Unternehmen ist ein unabhängiger Softwareanbieter und Nachhaltigkeitsberater im gewerblichen Immobiliensektor und feiert dieses Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Ayosha Orth bringt intensive Kenntnisse des europäischen Immobilienmarktes im Beratungsfeld Investment- und Asset-Management mit, insbesondere in DACH und Südeuropa. Er hat viele Jahre im Bereich Geschäftsentwicklung und Nachhaltigkeitsberatung gearbeitet, zuletzt als Senior Business Development Manager für den US-amerikanischen ESG-Softwareanbieter Measurabl. Davor waren seine Stationen Commerz Real AG, Duff & Phelps REAG sowie als selbständiger Berater auf der iberischen Halbinsel.

„Da ESG im Immobilienmarkt immer wichtiger wird, ist Ayosha Orth mit seinen einzigartigen Kenntnissen in diesen beiden Bereichen die perfekte Ergänzung, um uns in diesem komplexen Markt voranzubringen“, sagt Evora-Geschäftsführer Chris Bennett. „ESG, also Environmental, Social and Governance, ist Teil des Zeitgeistes in Europa geworden und gehört heute einfach dazu“, sagt Ayosha Orth. „Ich freue mich, bei Evora Global dazu beitragen zu können, neben den Unternehmenszielen auch die ESG-Ziele im Immobilienmarkt zu erreichen.“ Ayosha Orth wird eng mit dem Vorstand von Evora, dem SIERA-Softwaregeschäft und den europäischen Beratungsteams zusammenarbeiten, um die Kundenbedürfnisse durch technologiebasierte Beratungsdienste und führende Softwareprodukte auf ein neues Level zu heben.

Ayosha Orth ist Master of Science in Economics der Fachhochschule Münster, Deutschland, und der Universidad del Pais Vasco, Bilbao, Spanien. Neben Branchenkenntnissen bringt er hervorragende Sprachkenntnisse für die wichtigsten europäischen Märkte mit. Er ist langjähriges Mitglied des Urban Land Institutes, wo er in verschiedenen ehrenamtlichen Positionen der Young Leaders Group Europe aktiv war. Darüber hinaus ist er Dozent an der IREBS Immobilienakademie der Universität Regensburg. Sein Standort ist Bilbao.

„Ich bin überzeugt davon, dass sich die Investition in Immobilien endgültig geändert hat und ESG Teil des Zeitgeistes in Europa geworden ist. Europas Immobilieninvestmentmanager suchen nach einer erfolgreichen Kombination aus innovativen und maßgeschneiderten ESG-Software-Lösungen sowie etablierte Immobilienberatung, um Net-Zero-Carbon Ziele zu erreichen sowie Klimarisiken besser im Immobilienlebenszyklus zu steuern. EVORA Global bietet genau diese Tools an, um kundenspezifische Anforderungen zu übertreffen. Ich freue mich sehr, zu einem so wichtigen Zeitpunkt in das Unternehmen einzusteigen.“

Ayosha Orth, Associate Director

„Wir freuen uns sehr, Ayosha Orth im EVORA-Team begrüßen zu dürfen. Da ESG ganz oben auf der Prioritätenliste für Immobilieninvestitionen steht, bietet Ayosha Orth mit seiner einzigartigen Mischung aus Immobilien- und ESG-Erfahrung in Kombination mit EVORAs führender Kombination aus ESG-Beratung und -Software die perfekte Kombination, um die Marktteilnehmer durch diese komplexe und aufregende Zeit zu führen. “

Chris Bennett, Managing Director

Gebäudesektor verfehlt als ein einziger die Klimaziele 2020 – Sofortprogramm muss vorgelegt werden

Deutschland erreicht dank Corona-Lockdown die Klimaziele für 2020 – nur der Gebäudebereich verfehlt sein Sektorziel. Das ging aus den gestern vorgestellten, vorläufigen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2020 hervor, die erstmals nach den Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt wurden. Was bedeutet das für die Immobilienbranche?

Mit dem Klimaschutzgesetz wurden 2019 für jeden Wirtschaftssektor eigene Klimaziele für das Jahr 2030 und Zwischenziele für jedes einzelne Jahr auf dem Weg dorthin festgelegt. Dies soll eine faire Lastenverteilung sichern und Verantwortungsdiffusion verhindern. Der Gebäudesektor muss seine direkten Emissionen bis 2030 auf maximal 70 Mio. Tonnen CO2 reduzieren – ein Rückgang von etwa 40% in 10 Jahren. Für 2020 waren 118 Mio. Tonnen erlaubt, ausgestoßen wurden aber 120 Mio. Tonnen. Zum Teil erwartbar waren im Corona-Jahr die Emissionen von Gewerbe- und Handelsimmobilien gesunken, die der privaten Haushalte jedoch gestiegen.

Nun greift im Klimaschutzgesetz ein automatischer Mechanismus: Wenn ein unabhängiges Expertengremium die UBA-Zahlen als belastbar bewertet, muss das für den Gebäudesektor zuständige Innen- und Bauministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorschlagen, dass den Sektor plausibel auf Zielkurs bringen könnte. Der Bundestag müsste dieses dann schnellstmöglich beschließen. Das kann in einem Wahljahr jedoch bedeuten, dass Beschlüsse erst nach der Bundestagswahl im Herbst gefasst werden. Sofortprogramme können von neuen Förderprogrammen bis zu Ordnungsrecht alles enthalten, was politisch möglich ist.

Fazit: Die Emissionen des deutschen Gebäudesektors sinken seit Jahren nicht im nötigen Maße, um den Klimazielen näher zu kommen. Die Zielmarke von 118 Mio. Tonnen für 2020 entsprach in etwa dem Wert von 2018 und war damit noch nicht ambitioniert. Die schwierigen Jahre liegen noch vor uns. Und je länger die Ziele verfehlt werden, desto deutlicher werden absehbar die politischen Gegenmaßnahmen ausfallen. Es lohnt sich also für Immobilienhalter, frühzeitig selbst die Initiative zu ergreifen, um flexible Lösungen zu finden.

Bundesrat entscheidet heute über Gesetz zur Förderung der E-Mobilität im Gebäudebereich (GEIG)

Heute entscheidet der Bundesrat darüber, welche Anforderungen an den Gebäudesektor beim zukünftigen Ausbau der Elektromobilität gestellt werden.

Ganz konkret geht es um das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG).

Das Gesetz setzt dabei die Vorgaben der EU-Gebäude-Richtlinie 2018 (Energy Performance of Buildings Directive – kurz EPBD) um und geht zudem noch leicht darüber hinaus. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt es einen Tag später auch gleich in Kraft.

Die Bundesregierung plant den Anteil von Elektrofahrzeugen in Deutschland weiter zu erhöhen, um der Dekarbonisierung im Verkehrssektor weiter auf die Sprünge zu helfen. Ziel des Gesetzes ist es, den technischen Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Immobiliensektor anzukurbeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens gewährleistet wird.

Doch was bedeutet das konkret für die Beteiligten? Nachfolgend werden die wichtigsten Veränderungen kurz erläutert.

Neubau

Bei neu zu errichtenden Wohngebäuden (WG) mit mehr als fünf und Nichtwohngebäuden (NWG) mit mehr als sechs Stellplätzen, müssen bei WG alle Stellplätze und bei NWG mindestens jeder dritte Stellplatz (NWG) mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. NWG müssen zusätzlich mind. einen Ladepunkt (z.B. Ladesäule/Wallbox) zur Verfügung stellen. Als Leitungsinfrastruktur dient lediglich eine geeignete Leitungsführung z.B. Leerrohr oder Kabelschutzrohr für Elektro- und Datenleitungen.

Bestand

Bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden und mehr als 10 Parkplätze innerhalb oder außerhalb des Gebäudes besitzen, müssen bei WG alle Stellplätze und bei NWG wieder mindestens jeder 5. Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. NWG müssen zusätzlich mind. ein Ladepunkt zur Verfügung stellen. Als größere Renovierungen gelten dabei Maßnahmen, die mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen.

Bei bestehenden NWG mit mind. 20 Parkplätzen muss bis 2025 durch den Eigentümer mindestens eine Ladepunkt für Elektrofahrzeuge installieren werden.

Quartiere

Eigentümer und Bauherren von aneinandergrenzenden Gebäuden, können Vereinbarungen über eine gemeinsame Ausstattung von Ladepunkten oder Ladeinfrastruktur treffen, um innerhalb eines Stadtteils/einer Nachbarschaft die Umsetzung besser planen zu können. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die erforderlichen Ladepunkte, nicht alle an/auf ihrem Gebäude installieren werden müssen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Hier sieht der Gesetzgeber für Bestandsgebäude eine Ausnahme von der Verpflichtung vor, wenn die Kosten der Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.

Für die Akteure im Gebäudesektor wird es daher in erster Linie um die Vorrüstung der Leitungen gehen, wohingegen bei NWG in den meisten Fällen ein Ladepunkt ausreichen wird, um die Anforderungen zu erfüllen.

Der deutsche Sustainable Finance-Beirat hat seinen Bericht samt 31 Empfehlungen veröffentlicht. Was sind die 5 wichtigsten Aspekte aus Immobiliensicht?

Der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung (SFB) hat in der vergangenen Woche seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Er ist das Ergebnis von über anderthalb Jahren Diskussion unter Fachleuten aus der Finanz- und Realwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Unter dem Titel „Shifting the Trillions“ empfiehlt der Bericht der Bundesregierung 31 konkrete Maßnahmen, die die Politik ergreifen sollte, damit der Finanzsektor stärker zur Bewältigung der „Großen Transformation“ hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise beitragen kann. So soll Deutschland auch zu einem führenden Sustainable Finance-Standort werden.

Die Empfehlungen des SFB sind nicht bindend. Sie sollen jedoch in die Entwicklung einer deutschen Sustainable Finance-Strategie einfließen. Einige der Vorschläge dürften im Falle ihrer Umsetzung einen erheblichen Einfluss auf die Immobilienbranche haben.

Wir haben aus dieser Perspektive 5 wirkmächtige Empfehlungen aus den 130 Seiten des Berichts herausdestilliert.

  • Ausweitung der nicht-finanziellen Berichtspflichten auf deutlich mehr Unternehmen (ab dem Geschäftsjahr 2022 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Comply-or-Explain-Prinzip), stärker standardisiert (verankert im Lagebericht) und an zukünftigen Anforderungen und Risiken ausgerichtet (TCFD und Ziele des Green Deal der EU). Hierfür soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen einer Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einsetzen. Zudem für Kreditinstitute auf nationaler Ebene Schaffung einer verpflichtenden Regelung mit nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsanforderungen für das Kreditgeschäft.
  • Verbesserung der Datengrundlage, indem die standardisierten ESG-Angaben auch als maschinenlesbare Daten zur Verfügung gestellt werden. Dazu Schaffung einer EU-weiten ESG-Datenbank und einer deutschen Datenbank für Gebäude-Energiedaten.
  • Die Verankerung von Gebäudeenergiequalität als Wertfaktor in den Regeln der Verordnungen zur Gebäudewertermittlung.
  • Verpflichtende Stresstests für große realwirtschaftliche Unternehmen und Eigentümer von Gebäuden mit Fremdfinanzierung, um ihren Umgang mit einem standardisierten Politikszenario (Klimaneutralität 2035) offenzulegen.
  • Etablierung eines Systems zur Klassifizierung der Nachhaltigkeit aller Finanzmarktprodukte in Anlehnung an die Logik der EU-Offenlegungsverordnung. Das Klassifizierungssystem soll die Nachhaltigkeitschancen und -risiken auf einer einfachen Skala von 1 bis 5 transparent darstellen.

Die Kernbotschaft ist klar – Die Transformation hin zu einer nachhaltigeren und besonders Klima-schonenden Wirtschaft und Gesellschaft muss dringend beschleunigt werden. Das ist auch die Mission, der sich EVORA seit seiner Gründung verschrieben hat. Nun dürfen wir gespannt sein, in welchem Umfang und wann die Empfehlungen von der Bundesregierung umgesetzt werden.

NABERS oder: Warum sind andere Länder so viel weiter beim Thema Klima-Benchmarking als Deutschland?

Wenn es um die Frage geht, wie die Immobilien unserer Kunden im Vergleich beim Thema Energie und Klimaschutz dastehen, kommen drei Probleme immer wieder auf:

  1. Es gibt für Deutschland keine Vergleichsdaten für Gewerbeimmobilien,
  2. unsere Energieausweise beruhen auf veralteten Daten, die die Realität nicht widerspiegeln und
  3. die Verbrauchsdatenermittlung gestaltet sich aufgrund ihrer Komplexität insbesondere für Mietflächen mitunter sehr schwierig.

Warum machen wir es uns in Deutschland so schwer? Manchmal lohnt ein Blick auf Länder, die in der öffentlichen Wahrnehmung nicht unbedingt als Vorreiter beim Thema klimafreundliches Bauen genannt werden: In Großbritannien ist vor 3 Monaten ein Ableger des in Australien seit 20 Jahren etablierten, pragmatischen Bewertungsstandards NABERS eingeführt worden. In einem jährlichen Intervall bewertet NABERS die tatsächliche Gebäudeperformance nach einem Sternesystem (1 – 6 Sterne) und erlaubt dadurch Gebäudeeigentümern ein Benchmarking mit vergleichbaren Gebäuden. So führen Optimierungen und Wettbewerb zu kontinuierlicher Ambitionssteigerung und hoher Markttransparenz – man kann sofort sehen, ob ein Gebäude wirklich gut geplant war und effizient betrieben wird.

Während NABERS in Australien ein staatliches Instrument ist, wird das Rating-System in UK von BRE operativ verwaltet und zusammen mit Better Building Partnerships (BBP) strategisch weiterentwickelt. An der Entwicklung beteiligt war zudem ein Zusammenschluss aus einigen der größten Immobilieninvestoren der Insel, die seit etwa 10 Jahren auch Benchmarking-Erhebungen durchführen. Geboren wurde dies aus der Erkenntnis, dass die Finanzwirtschaft “investment grade” Daten über Nachhaltigkeit und insbesondere Kompatibilität mit Klimazielen benötigt.

Parallel wird zudem ein NABERS “Design for Performance” in Großbritannien eingeführt, um den Planungs- und Bauprozess einer neuen Immobilie so zu begleiten, dass das fertiggestellte Gebäude auch in der Praxis die angestrebten Energiewerte einhält. Dies wird insbesondere für Investoren immer wichtiger, da diese nach Ankauf einer Immobilie keine Überraschungen erleben wollen.

Der Bedarf nach einer verlässlichen, aktuellen und deutschlandweiten Datengrundlage in Bezug auf Gebäude-Benchmarking ist enorm hoch und Akteure aus unterschiedlichsten Lagern suchen händeringend nach Lösungen. Auch bei uns in Deutschland muss möglich werden, was in anderen Ländern schon längst Standard ist.

Die “Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung” – da geht noch was!

Viele von uns, die sich schon seit einigen Jahren mit ESG im Immobiliensektor befassen, sehen neuen Strategiedokumenten aus Berlin mit gemischten Gefühlen entgegen: Auf der einen Seite bekräftigt die Bundesregierung wichtige Ziele, benennt Absichten, zeigt Korridore auf – und auf der anderen Seite enthalten die Papiere dann recht wenig, wenn es um die konkreten Politikmaßnahmen geht, jedenfalls praktisch nie genug, um die gesteckten Ziele auch zu erreichen. Mitte März werden die Emissionsdaten des Gebäudesektors für 2020 veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein, ob es wie in 2019 einen signifikanten Anstieg gegeben hat. Sicherlich wird man sich auch außerhalb von Einflüssen wie Außentemperaturen und Öl- und Gaspreisen Gedanken für die Auswirkungen von Lockdowns und Home Office machen müssen.

Ich hatte kürzlich einmal wieder einen Anlass, einen Blick in die “Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung” – kurz LTRS – aus dem Jahr 2020 zu werfen. Die LTRS ist ein von der EU-Gebäuderichtlinie gefordertes Dokument, welches das Bundeswirtschaftsministerium nach Brüssel melden musste. Und es ist leider ein Paradebeispiel des Genres: Auf 100 Seiten werden Fakten über Deutschlands Gebäude zusammengetragen, Förderprogramme und Regulierungen aufgelistet und grobe Ziele gesetzt. Die eigentlich geforderten Meilensteine für 2040 und 2050 werden nicht geliefert, obwohl ein Bekenntnis zu einem klimaneutralen Deutschland 2050 enthalten ist. Von einer echten Strategie, einem klaren Zusammenwirken der Instrumente zur Zielerreichung oder einem schlüssigen Monitoringkonzept fehlt jede Spur. Für Nichtwohngebäude stehen nur sehr rudimentäre Daten zur Verfügung. Das scheint aber kein Anlass zur Sorge zu sein denn eine detailliertere Aufschlüsselung der gesamten Verbrauchsentwickung wird erst für 2024 angekündigt.

10 Jahre nach dem ersten Energiekonzept, fünf Jahre nach Paris, zwei Jahre nach Verabschiedung der neuen EU-Gebäuderichtlinie und mit nur noch 10 Jahren bis zur Erreichung der ambitionierten 2030-Klimaziele ist das einfach zu wenig. Wir brauchen schnell eine echte Gebäudestrategie mit dem verbindlichen Ziel Klimaneutralität für diesen Sektor bis 2050 und den entsprechenden Instrumenten dahinter. Denn der Markt muss jetzt sehr schnell handeln, ohne dafür aktuell die klaren Leitplanken aus der Politik zu haben, die er eigentlich braucht. Werden diese in Zuge der Renovation Wave und der Taxonomiekriterien dieses Jahr letztlich aus Brüssel kommen? Oder bauen wir uns die Leitplanken selbst?

To be continued…

EVORA Global heißt Verena Lücking im Deutschland-Team willkommen

Nach dem erfolgreichen Start unseres deutschen Unternehmens Ende Dezember freuen wir uns sehr, dass Verena Lücking sich dazu entschlossen hat, unserem Team als Senior Consultant beizutreten und uns in unserer Mission, den Gebäudesektor produktiver, rentabler und zukunftsfähiger zu machen, zu unterstützen.

Als Architektin und REAP-Expertin hat Verena fundierte Kenntnisse in der Immobilienplanung und -beratung und verstärkt unsere Experten-Teams gerade im Bereich für kreislaufwirtschaftliche und auf ESG basierende Strategien auf Gebäude- und Portfolioebene sowie Social Value.

“Die kommenden Jahre sind nicht nur entscheidend für die Bewältigung unserer klimatischen Herausforderungen, sondern auch eine große Chance, unsere Städte, unseren Lebensunterhalt und unseren Lebensstil in eine neue Qualität innerhalb der planetarischen Grenzen zu führen. Für diese nachhaltige Entwicklung, die mittlerweile in unseren Händen liegt, ist die gebaute Umwelt ein wesentlicher Faktor. Ich freue mich sehr darauf, zu dieser bedeutenden Zeitspanne beizutragen und kann es kaum erwarten, das Ergebnis (oder: die Verbesserungen für uns alle) zu sehen.”

Verena Lücking

Dank unserer talentierten und hoch motivierten Mitarbeiter wie Verena sind wir in der Lage, unsere internationalen Wachstumsstrategie zu realisieren und damit gerade die neuen Herausforderungen wie TCFD, Taxonomie und europaweite Klimaneutralitätsziele mit und für unsere Kunden anzunehmen.

Willkommen in der EVORA-Familie, liebe Verena!

Sector Leader Status für Hines in der GRESB Real Estate Survey 2020 – Zum vierten Mal in Folge

EVORA Global ist sehr stolz darauf, den Hines Pan-European Core Fund (HECF) dabei unterstützt zu haben, das vierte Jahr in Folge den GRESB European Diversified Fund Sector Leader Status zu erreichen.

GRESB, eines der führenden ESG-Benchmarks für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen weltweit, hat den HECF als einen der Besten der Besten” in Sachen Nachhaltigkeit im gesamten Immobiliensektor ausgezeichnet.

Zu den Errungenschaften in diesem Jahr gehören die 100%ige Abdeckung des Portfolios mit dem Nachhaltigkeitszertifikat sowie eine Reduzierung des Vermieter-seitigen Energieverbrauchs um 15,7% und damit der Vermieter-seitigen Treibhausgasemissionen um 23,8% seit 2016, bezogen auf vergleichbare Anlagen. Der Fonds sorgte auch dafür, dass sämtliche Vermieter-seitige Stromversorgung entweder auf 100 % erneuerbare Energiequellen umgestellt wurde bzw. so früh wie möglich im Jahr 2020 umgestellt werden soll.

Der HECF belegte außerdem den ersten Platz unter allen 412 weltweiten GRESB-Teilnehmern, die am optionalen Modul “Resilience” teilgenommen haben. Dies unterstreicht die Fähigkeit des Portfolios, den Wert seiner Anlagen auch zukünftig zu sichern.

Alles in Allem ist das eine herausragende Leistung und unterstreicht Hines Engagement für ESG. Herzlichen Glückwunsch an alle Beteiligten!

“Wir freuen uns wieder einmal im Namen unseres Kunden über diese zahlreichen hervorragenden Ergebnisse. Es ist großartig, dass die harte Arbeit sowohl von Hines als auch von EVORA auf diese Weise bestätigt wird. Es ist eine starke Partnerschaft, die offensichtlich Früchte trägt. Doch wir ruhen uns nicht auf unseren Lorbeeren aus, sondern richten unsere Aufmerksamkeit auf das nächste Jahr und darüber hinaus, um weitere Fortschritte im Bereich ESG zu machen!”

Oli Pye, Direktor EVORA

“I wanted to take a moment to thank the EVORA team for all of the hard work, diligence and creativity throughout the year to deliver these outstanding GRESB results. As the impact of climate change accelerates, so should our ESG efforts, and I am happy to say that as a team we have been able to keep our eye on the ball and prepare the HECF portfolio in order to stay one step ahead. I look forward to continuing to sharpen our pencils as we move forward.”

Daniel Chang, Managing Director, Hines

Weniger als ein Monat Zeit bis zur Einführung der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor – sind Immobilienhalter und Mieter bereits eingestellt auf die Veränderungen?

Am 1. Januar 2021 wird der CO2-Preis im Wärmemarkt eingeführt. Er startet bei 25 EUR/t und steigt dann bis 2026 planbar auf 65 EUR an, bevor der Preis ab 2027 in einem Emissionshandel frei bestimmt wird und nach den meisten Schätzungen dann schnell dreistellig werden wird.

Im Jahr 2019 galt er bei den Beschlüssen des Klimakabinetts 2019 noch als Hoffnungsträger zur Erreichung der Klimaziele. Heute ist davon wenig zu spüren. Der Preis gilt als zu niedrig angesetzt, um eine starke Lenkungswirkung zu entfalten. Die Regierungskoalition ist außerdem zerstritten bei der Frage, wer ihn bezahlen soll: Mieter, Vermieter, oder beide? Wenn keine Begrenzung der Umlagefähigkeit beschlossen wird, dürfen Vermieter erst einmal den kompletten CO2-Preis als Teil der normalen Heizkosten auf Mieter umlegen, denn der Energielieferant schlägt den CO2-Preis einfach auf die Energierechnung auf und muss ihn aktuell nicht einmal getrennt ausweisen.

Aber haben Sie bereits mit Ihren wichtigsten Mietern darüber gesprochen, was die CO2-Bepreisung sie in den nächsten Jahren kosten wird und wie sich diese Belastung reduzieren lässt? Oder Szenarien durchgespielt, welchen Einfluss eine Umlagebegrenzung auf die Wertentwicklung Ihrer Gebäude haben könnte?

Lassen Sie uns das gemeinsam klären. EVORA hilft seit 10 Jahren spezialisiert und erfolgreich Klienten dabei, klimapolitische Risiken und Chancen zu verstehen und sich strategisch von der Fondsebene bis zum einzelnen Objekt zukunftssicher und wertoptimierend aufzustellen. Jetzt auch in Deutschland.

Wer hat Angst vor der EU-Taxonomie?

Die Bundesregierung will noch vor den Feiertagen das „Fondsstandortgesetz“ durchs Parlament bringen. Es soll fristgerecht unter anderem zwei EU-Verordnungen umsetzen, die das Thema nachhaltige Investitionen auch im Immobilienmarkt komplett umkrempeln werden. Worum geht es? 

Die EU hat in jüngster Zeit ein Regelwerk dafür aufgestellt, wie Finanzmarktakteure und alle Unternehmen, die zu non-financial reporting verpflichtet sind, zukünftig über die Nachhaltigkeit Ihrer Aktivitäten berichten müssen. Dies betrifft sowohl die Unternehmensebene als auch individuelle Finanzprodukte. Ein besonderes Augenmerk wurde auf als „grün“ beworbene Finanzprodukte gelegt, bei denen Greenwashing vermieden werden soll.

In der sogenannten EU-Taxonomie sollen einheitliche Bewertungsstandards jetzt dafür sorgen, dass nachhaltige Investitionen zum Beispiel im Immobiliensektor klar definierte Kriterien (sogenannte „screening criteria“) bekommen. Dank mehr Transparenz soll mehr Kapital in grüne Investments fließen. Der Fokus liegt zunächst auf Umweltaspekten, und dabei vor allem auf der Klimawirkung. Die EU-Kommission will diese technischen Definitionen in Kürze finalisieren. Spätestens ab Anfang 2022 sind die neuen Regeln dann anzuwenden.

Und wann ist ein Gebäude nachhaltig? Aktuelle Entwürfe sehen bei Neubauten oder Immobilientransaktionen etwa Anforderungen an den Energieverbrauch vor, die deutlich ambitionierter als die gesetzlichen Standards in Deutschland sind. Populäre Nachhaltigkeitssiegel spielen hingegen keine maßgebliche Rolle.

Wissen Sie, ob Sie von den neuen Vorgaben betroffen sind? Haben Sie schon einen Plan, wie und auf welcher Datengrundlage Sie bewerten und berichten, welche Ihrer Aktivitäten unter die Taxonomie fallen? 2021 kommt die Zeit, diesen Plan zu schmieden.

Lassen Sie uns darüber sprechen. Evora hilft seit 10 Jahren spezialisiert und erfolgreich Klienten dabei, klimapolitische Risiken und Chancen zu verstehen und sich strategisch von der Fondsebene bis zum einzelnen Objekt zukunftssicher und wertoptimierend aufzustellen.

Jetzt auch in Deutschland.