Die EU macht ernst beim Klimaschutz – Mindeststandards für den Gebäudebestand sind in Arbeit
Für Immobilienhalter könnten sich die Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen zum Themen Klimaschutz schon sehr bald fundamental ändern.
Und hier geht es nicht um das am 1. November in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), das größtenteils nur bestehende Regeln fortschreibt. Es ist die EU-Kommission, die vorprescht. Als Teil Ihrer „Renovation Wave“ wird sie bis Ende 2021 Vorschläge zu energetischen Mindeststandards für Bestandsgebäude vorlegen. Ähnlich wie bereits in den Niederlanden, UK und Frankreich, könnten dann auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern in einigen Jahren etwa Neuvermietungs- oder Verkaufsbeschränkungen für die energetisch schlechtesten Bürogebäude greifen. Denn die vorgesehene, weitere Verschärfung der EU-Klimaschutzziele wird auch für den deutschen Gebäudesektor mehr Ambition bedeuten. Schon heute liegt das deutsche 2030-Ziel für Gebäude bei -40% CO2 gegenüber heute.
Für Investoren bedeutet dies zum einen die lang ersehnten, klareren klimapolitischen Ansagen, auf deren Basis Investitionsentscheidungen getroffen werden können. Zum anderen fragen sich viele jetzt, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Wertentwicklung ihres Portfolios nicht zu gefährden, wenn aus theoretischem Klimarisiko materielle Regulierung wird.
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